City-Tanzschule Gottlieb
Für die bewegenden Momente im Leben

CITY-Tanzschule
Für die bewegenden Momente im Leben

Corona-Bedingungen

Wir alle haben gehofft: Es ist bald vorbei. Nun stehen wir als Tanzschule vor größeren Herausforderungen als je zuvor. Die Regierung hat auch für unseren Unterricht die "2G+"-Regel festgelegt. Sehen wir es positiv: Wir dürfen weiter tanzen! Wer nun bei uns tanzt, ist mit der neuen Regelung jetzt auch noch sicherer als bisher. Wir denken aber auch an diejenigen, die sich nicht für den Unterricht wöchentlich testen lassen können oder möchten. Für regelmäßige Gruppen bieten wir eine Beitragspause an, ohne dass man sich abmelden muss. Sprecht uns in diesem Fall bitte einfach an oder schickt uns eine kurze Email. Solltet ihr nicht in einem unserer regelmäßigen Kurse tanzen und nicht die Möglichkeit für einen Test sehen, dann sprecht uns bitte ebenfalls an. Auch hier finden wir eine Möglichkeit, den Kurs evtl. zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 

Nach der "2G+" - Regel dürfen nur Geimpfte und Genesene bei uns tanzen, die zusätzlich getestet sind. Getestet ist man mit offiziellem Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Es besteht außerdem die Möglichkeit, in der Tanzschule unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Bitte bringt dafür das Test-Kit selbst mit! Notfalls haben wir noch welche in der Tanzschule, berechnen dafür aber 5,- €.

Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Die Testpflicht entfällt, wenn man bereits geboostert ist. Außerdem entfällt sie für Geimpfte, die innerhalb der letzten drei Monate genesen sind.
Hinweis: Geboostert heißt hier 3-fach geimpft. Neu: Das gilt auch für Geimpfte mit dem Vakzin von Johnson&Johnson.
Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

 

Wer zu uns kommt, ohne aktiv teilzunehmen (zB Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen) gilt als "Zuschauer". Hier gilt die 2G- Regel, ein Test ist in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Regelungen für bestimmte Altersgruppen

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 18. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 18. Geburtstag: Für Jugendliche gilt die gleiche Regelung wie für Erwachsene. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Zertifikate am Eingang zur Tanzschule überprüfen müssen. Haltet also bitte bereits beim Betreten der Tanzschule Eure Impf-/ Genesenennachweise sowie ggf. Euren Testnachweis und den Personalausweis bereit. 
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Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand
ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte,
und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren,
werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug zuviel zu bezahlen,
aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.

Wenn wir zuviel bezahlen, verlieren wir etwas Geld, das ist alles.
Wenn wir dagegen zu wenig bezahlen, verlieren wir manchmal alles,
da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,
für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen wir das niedrigste Angebot an,
müssen wir für das Risiko, das wir eingehen, etwas hinzurechnen.

Und wenn wir das tun, dann haben wir auch genug Geld,
um etwas Besseres zu bezahlen.

John Ruskin
(Engl. Sozialreformer 1819-1900)